Das Hinweisgebercenter BAP (Business & Applicant Protection Center) ist ein zentraler Bestandteil der Governance-Strategie von JOBALLIANZ . Es spielt eine entscheidende Rolle bei der frühzeitigen Erkennung und angemessenen Behandlung von Regelverstößen, insbesondere im Kontext der Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland. Oft müssen diese Fachkräfte unzumutbare Zahlungen an ausländische Agenten oder Headhunter leisten, um die Möglichkeit zu erhalten, nach Deutschland vermittelt zu werden. Das BAP überwacht und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie interner Richtlinien, die für das Unternehmen von höchster Bedeutung sind.
Safeguarding Applicants, Protecting Businesses: Your Trusted Partner
Im März 2024 wurde das BAP im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung eingeführt, um Bewerbern, Kandidaten, eigenen Mitarbeitenden sowie externen Auslandsagenten, Headhuntern, Partnern und deutschen Auftraggebern eine Plattform zur Meldung potenzieller Verstöße zu bieten.
Wir fühlen uns verantwortlich und möchten präventiv handeln, um nicht nur Bewerber, sondern auch JOBALLIANZ und unsere deutschen Auftraggeber vor derartigen Assoziationen zu schützen.
Das BAP ermöglicht weltweit die Meldung von Verstößen
wie Persönliche Bereicherung, Korruption, Geldwäsche, Umweltverstöße sowie persönliche Belange wie sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen. Dies schließt auch die Fälschung oder Vorlage gefälschter Unterlagen ein. Besonders behandelt werden Verstöße wie die Entgegennahme unzumutbarer Zahlungen von den Rekrutierten, vermittelnden Fachkräften durch externe JOBALLIANZ Auslands Agenten, oder Dritte. Diese Meldungen sind von entscheidender Bedeutung, um Risiken für das Unternehmen, seine Mitarbeitenden, Auftraggeber und andere Beteiligte zu identifizieren, zu mindern sowie betroffene Personen zu schützen.
Alle, die Regelverstöße im Kontext von JOBALLIANZ beobachten oder vermuten, werden ermutigt, sich ohne Angst vor negativen Konsequenzen an das BAP zu wenden. Die Vertraulichkeit der Meldungen ist gewährleistet, und Hinweisgebende, die auf konkrete Anhaltspunkte hin Verstöße melden, werden von der JOBALLIANZ , Auftraggeber, neuen Arbeitgeber des Bewerbers geschützt. Auch anonyme Meldungen werden unterstützt, um eine effektive Untersuchung zu ermöglichen.
Eine umfassende Unternehmensrichtlinie regelt das BAP-Verfahren
und definiert klare Zuständigkeiten. Ziel ist eine faire und transparente Vorgehensweise, die sowohl die Rechte der Beschuldigten respektiert als auch die Sicherheit und den Schutz der Hinweisgebenden gewährleistet. Alle gemeldeten Regelverstöße werden gemäß dieser Richtlinie gründlich untersucht, und über angemessene Maßnahmen wird entsprechend entschieden. Zusätzlich zu seinem Unternehmeneigenen (BAP) engagiert sich JOBALLIANZ aktiv beim Aufbau eines branchenweiten Beschwerdemechanismus im Rahmen des Ausländische Fachkräfte, Kandidaten- und Bewerberrechte der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweisgeber haben weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg vor nationalen Gerichten zu beschreiten, ohne dass ihr Recht durch die Meldung von Regelverstößen beeinträchtigt wird.
Dies stellt sicher, dass alle gemeldeten Verstöße gegen die Rechte ausländischer Fachkräfte, Kandidaten und Bewerber gründlich untersucht und angemessen behandelt werden. Unser Ziel ist es, ein transparentes, faires und sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen. Durch die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern setzen wir uns dafür ein, die höchsten Standards in der Personalvermittlung und -betreuung zu gewährleisten. Indem wir kontinuierlich unsere Prozesse verbessern und die Rechte aller Beteiligten schützen, streben wir danach, das Vertrauen und die Zufriedenheit sowohl der ausländischen Bewerber als auch der Unternehmen zu stärken.
Gemäß der vorliegenden Verfahrensordnung werden sämtliche Hinweise auf Regelverstöße durch das Hinweisgebercenter BAP stets vertraulich behandelt. Dies sichert die Vertraulichkeit und Professionalität bei der Bearbeitung der folgenden Schritte:
JOBALLIANZ beteiligt sich über das firmeneigene Hinweisgebercenter BAP
hinaus aktiv am Aufbau eines branchenweiten Beschwerdemechanismus im Rahmen des Ausländische Fachkräfte, Kandidaten- und Bewerberrechte der Bundesrepublik Deutschland.
Für Hinweisgeber bleibt der Rechtsweg zu den nationalen Gerichten jederzeit offen. Die Abgabe von Hinweisen auf Rechtsverletzungen und Regelverstöße bedeutet ausdrücklich keinen Verzicht auf bestehende Klagerechte. JOBALLIANZ sichert während ihrer Ermittlungen stets Vertraulichkeit zu und schließt keine gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarungen ab. Bei Bedarf kooperiert das Unternehmen mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden, um rechtliche Standards und Vorschriften durchzusetzen.
Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Personalvermittlung oder anderen Geschäftstätigkeiten der JOBALLIANZ haben, können Sie sich über die folgenden Meldewege an das BAP wenden:
Das BAP garantiert die vertrauliche Behandlung Ihrer Hinweise und stellt sicher, dass alle gemeldeten Verstöße gründlich untersucht und angemessen behandelt werden. Ihr Engagement hilft uns, die höchsten Standards in der Personalvermittlung und -betreuung zu gewährleisten und ein sicheres, faires und transparentes Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.
Die Wahrung der Rechte unserer Vermittelnden Kandidaten und die Einhaltung der Erwartungen unserer Auftraggeber sind unsere Verantwortung
Die externe Neutrale Mittler Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland ist eine zentrale Anlaufstelle für Hinweisgebende der JOBALLIANZ . Als von uns beauftragte unabhängige Instanz unterliegt sie strengster Verschwiegenheitspflicht. Mitarbeitende sowie externe Partner können hier vertraulich potenzielle Regelverstöße im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit melden. Die Neutrale Mittlerin nimmt diese Hinweise entgegen und leitet sie auf Wunsch anonymisiert an das Hinweisgebercenter BAP weiter.
Zusätzlich haben wir in den Ländern, in denen wir Fachkräfte über externe Agenten und Headhunter vermitteln, weitere neutrale Anlaufstellen eingerichtet. Diese unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien bieten ebenfalls die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Regelverstößen. Diese Maßnahmen sind entscheidend für unser Bestreben, eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmenskultur zu fördern, die auf Integrität und Compliance basiert. Für detaillierte Informationen und die Kontaktdaten der Auslands-Mittler stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Nach Erhalt eines Hinweises führt das Hinweisgebercenter BAP eine an Risiken orientierte Erstbewertung des mutmaßlichen Regelverstoßes durch. Zu den als besonders risikobehaftet eingestuften Fällen gehören Korruption, persönliche Bereicherung durch Mitarbeiter oder ausländische Agenten, Geldwäsche sowie Verstöße gegen Menschenrechte, die das Unternehmen, die Fachkräfte oder die Auftraggeber betreffen können. Im Falle solch schwerwiegender Vorwürfe erfolgt eine eingehende rechtliche Prüfung. Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, wird der Fall an die zuständige Untersuchungseinheit von JOBALLIANZ im Herkunftsland des Bewerbers oder Kandidaten sowie an die Rechtsabteilung in Deutschland weitergeleitet.
Andere gemeldete Regelverstöße werden vom BAP an die entsprechenden Fachbereiche wie den Untersuchungsausschuss, die Unternehmenssicherheit oder den Datenschutz weitergeleitet. Die Hinweisgeber werden vor der Weiterleitung informiert. Dazu zählen auch Fälle persönlicher Bereicherung über 500 Euro, sofern sie nicht in den Bereich Korruption fallen. Die Anonymität der Hinweisgeber bleibt dabei stets gewährleistet.
Das BAP begleitet die Bearbeitung der Hinweise bis zum Abschluss des Verfahrens, wobei höchste Vertraulichkeit sichergestellt wird und angemessene Maßnahmen zur Aufklärung der gemeldeten Vorfälle eingeleitet werden.
Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß vor, der potenziell ein Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten oder andere Personen darstellt, wird der Fall an eine interne Untersuchungseinheit weitergeleitet. Die betroffene Person wird unverzüglich schriftlich über den Vorwurf informiert, sofern dies aus taktischen Gründen möglich ist, und erhält frühzeitig die Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf Wunsch können potenziell betroffene Personen, einschließlich ausländischer Agenten, Dritter oder Mitarbeiter des Ausländischen Agenten, eine Vertrauensperson zur Befragung oder Anhörung hinzuziehen, wie etwa einen von JOBALLIANZ beauftragten Rechtsanwalt im Herkunftsland des Bewerbers oder Kandidaten, der ebenfalls über den Verdacht informiert wird.
Solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Sowohl belastende als auch entlastende Fakten werden gleichermaßen in die Untersuchung einbezogen.
Hinweise auf Verstöße, bei denen keine Anhaltspunkte für ein hohes Risiko erkennbar sind, werden an den entsprechenden Verantwortungsbereich (z. B. den beauftragten Rechtsanwalt von JOBALLIANZ, die Unternehmenssicherheit oder den Datenschutz) weitergeleitet. Dort werden sie geprüft, und gegebenenfalls werden Maßnahmen eingeleitet sowie Konsequenzen abgeleitet.
Dabei wird stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt und individuell geprüft, welche Maßnahmen oder Konsequenzen angemessen und erforderlich sind.
Unsere Prozesse sind darauf ausgerichtet, Fairness sowohl gegenüber den Hinweisgebern als auch den Betroffenen zu gewährleisten. Wir respektieren die Unschuldsvermutung und stellen sicher, dass alle relevanten Fakten in die Untersuchung einfließen.
Hinweise auf Verstöße, die kein hohes Risiko darstellen, leiten wir an die entsprechenden Verantwortungsbereiche weiter (z. B. den beauftragten Rechtsanwalt von JOBALLIANZ, die Unternehmenssicherheit oder den Datenschutz). Dort werden sie geprüft und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet sowie Konsequenzen abgeleitet.
Die betroffene Person, sei es ein ausländischer Agent, Headhunter oder Mitarbeiter, wird über den Abschluss des Falles informiert, sobald Vorwürfe gegen sie erhoben wurden. Das Ergebnis der Untersuchung wird schriftlich mitgeteilt. Ebenso wird die Hinweisgeberin benachrichtigt, sofern erreichbar, über den Abschluss der Untersuchung und die finale Entscheidung.
Falls sich Vorwürfe als unbegründet herausstellen, kann die betroffene Person auf Wunsch rehabilitiert werden. Wenn sich ein Verdacht bestätigt, wird der Fall an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die betroffene Person sowie deren Vorgesetzte können erneut angehört werden. Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ergriffen. Im Falle von Fehlverhalten eines Geschäftspartners werden angemessene Konsequenzen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit festgelegt. Wenn ein Geschäftspartner sich weigert, gemeinsam erarbeitete Verbesserungskonzepte umzusetzen oder keine Besserung zeigt, behält sich JOBALLIANZ vor, die Geschäftsbeziehung nach entsprechender Vorwarnung fristlos auszusetzen oder zu beenden.
Die Auswahl angemessener Maßnahmen als Reaktion auf Regelverstöße erfolgt unter anderem auf Grundlage folgender Kriterien:
Konkrete Personalmaßnahmen bei Regelverstößen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JOBALLIANZ richten sich nach lokalem Recht und können disziplinarische Maßnahmen wie Ermahnung, Abmahnung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung umfassen. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich das Unternehmen auch vor, Rückforderungen von Vergütungsbestandteilen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei festgestellten Straftaten kann JOBALLIANZ zudem Strafanzeige erstatten.
Maßnahmen gegenüber Geschäftspartnern werden ebenfalls unter Berücksichtigung lokaler Gesetze und der vertraglichen Vereinbarungen zwischen JOBALLIANZ und dem Geschäftspartner festgelegt.
Maßnahmen gegenüber Geschäftspartnern werden ebenfalls unter Berücksichtigung lokaler Gesetze und der vertraglichen Vereinbarungen zwischen JOBALLIANZ und dem Geschäftspartner festgelegt.
Alle erhobenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht.
Alle betroffenen Personen, unabhängig davon, ob sie als ausländische Agenten, ausländische Headhunter, Mitarbeiter oder sonstige Beteiligte angesehen werden, werden über den Abschluss des Falls informiert. Das Untersuchungsergebnis wird der betroffenen Person schriftlich mitgeteilt. Auch die meldende Person wird über den Abschluss des Falls und die endgültige Entscheidung informiert, sofern sie erreichbar ist.
Im Falle unbegründeter Vorwürfe kann die betroffene Person auf ihren Wunsch hin rehabilitiert werden. Bestätigt sich hingegen ein Verdacht, wird der Fall an die Rechtsabteilung übergeben. Die betroffene Person sowie deren Vorgesetzte können gegebenenfalls erneut angehört werden. Personalmaßnahmen werden unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips abgeleitet.
Bei Fehlverhalten eines Geschäftspartners werden ebenfalls angemessene Konsequenzen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit festgelegt. Verweigert ein Geschäftspartner die Umsetzung eines gemeinsam erarbeiteten Verbesserungskonzepts oder tritt keine Besserung ein, behält sich JOBALLIANZ vor, die Geschäftsbeziehung nach entsprechender Vorwarnung fristlos zu beenden.
Für die Beurteilung angemessener Reaktionen auf Regelverstöße werden regelmäßig folgende Kriterien berücksichtigt:
Konkrete Maßnahmen bei Verstößen gegen Mitarbeiter der JOBALLIANZ richten sich nach geltendem Recht und können disziplinarische oder arbeitsrechtliche Konsequenzen (wie Ermahnung, Abmahnung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Reduzierung variabler Vergütungsbestandteile sowie Rückgabe-, Rückzahlungs- oder Schadensersatzforderungen) umfassen. Bei festgestellten Straftaten behält sich JOBALLIANZ vor, Strafanzeige zu erstatten.
Um das Vertrauen in das Hinweisgebercenter BAP fortlaufend zu stärken und dessen Bekanntheit unter ausländischen Agenten, Headhuntern und deren Mitarbeitenden zu erhöhen, implementiert die JOBALLIANZ verschiedene Kommunikationsmaßnahmen. Dazu zählen die Bereitstellung von Informationsmaterialien wie länderspezifischen Goodstanding-Zertifikaten, Infocards und Erklärfilmen. Zusätzlich vergibt das Unternehmen ab dem Jahr 2024 erstmals jährlich zum 1. November den JOBALLIANZ Fairplay Agents Preis. Dieser Preis ermöglicht dem landesweiten Gewinner und bis zu 10 Mitarbeitern und Begleitpersonen einen einwöchigen Aufenthalt über Weihnachten in Deutschland, inklusive Freizeitprogramm, Hotel, Flug und eine Besichtigung der JOBALLIANZ Büros, einschließlich der Unterstützung bei der Einreise mit erforderlichen Visa.
Zur Information der Mitarbeitenden werden Dialogveranstaltungen organisiert und regelmäßige Updates über die Anzahl und Art der gemeldeten Verstöße sowie quartalsweise Fallbeispiele bereitgestellt. In den Responsible Sourcing Standards der JOBALLIANZ wird ausdrücklich auf das Hinweisgebercenter BAP verwiesen.
Das BAP legt quartalsweise Bericht an die Geschäftsführung über neu eingeleitete und abgeschlossene Fälle vor. Durch die Bearbeitung gemeldeter Vorfälle trägt das BAP kontinuierlich zur Verbesserung der Prozesse und Einhaltung der Compliance-Richtlinien innerhalb der JOBALLIANZ bei.